TOLLWUT, Rabies

Die Tollwut ist aufgrund der Gefahr für den Menschen eine sehr bedeutende Infektionskrankheit unserer Haustiere, obwohl die Zahl der tatsächlichen Infektionen von Hunden sehr gering ist. Das Tollwutvirus (Abbildung 18) kann auch den Menschen infizieren, und ist die Krankheit erst einmal ausgebrochen, führt sie unweigerlich zum Tode.

  • Abbildung 18: Schema eines Tollwutvirus.
  • Abbildung 18: Schema eines Tollwutvirus.

Abbildung 18:
Schema eines Tollwutvirus.



Das Virus besitzt ein ausgesprochen breites Wirtsspektrum, das nahezu alle Säugetiere umfasst. Einige Tierarten sind dabei besonders empfänglich, wie zum Beispiel der Fuchs oder der Wolf. Andere Tierarten, wie zum Beispiel das Pferd, aber auch der Mensch, sind weniger empfänglich, in einigen Regionen aber immer noch stark betroffen. Jährlich sterben in Indien und Afrika Tausende von Menschen an Tollwut. Bezüglich der Verbreitung der Tollwut bei den Säugetieren bestehen regionale Unterschiede:
Es gibt Gegenden der Erde, in denen die Tollwut hauptsächlich bei streunenden Hunden vorkommt (“urbane Wut”), und andere Regionen, in denen die Tollwut hauptsächlich bei Wildtieren gesehen wird (“silvatische Wut”). In Deutschland spielt der Fuchs die Rolle des Hauptträgers und nahezu alle Tollwutfälle bei Haustieren lassen sich auf den Kontakt mit einem tollwütigen Fuchs zurückführen (Abbildung 19). Dieses Infektionsgeschehen ermöglichte eine wirkungsvolle Bekämpfung der Tollwut durch eine konsequente und breitflächig angelegte Impfung der Füchse mittels mit Impfstoff präparierter Köder. Diese Köder enthalten einen Tollwutviruslebendimpfstoff, der für den Gebrauch bei Haustieren und beim Menschen nicht zugelassen ist. Dennoch ist er auf Unschädlichkeit für Hund und Katze getestet, eine versehentliche Aufnahme des Impfstoffes durch diese Tiere ist daher ungefährlich

  • Abbildung 19: Der Fuchs ist der Träger der Tollwut in Europa.
  • Abbildung 19: Der Fuchs ist der Träger der Tollwut in Europa.

Abbildung 19:
Der Fuchs ist der Träger der Tollwut in Europa.



Das Krankheitsbild der Tollwut ist geprägt durch den Befall des zentralen Nervensystems. Die wesentlichen Symptome und Besonderheiten dieser Erkrankung erklären sich aus der einzigartigen Pathogenese dieser Infektionskrankheit: Die Ansteckung erfolgt in aller Regel durch den Biss eines tollwütigen Tieres (Fuchs), der das Virus in großer Menge im Speichel trägt. Es kommt zunächst zu einer Virusvermehrung in der Bissstelle und zu einem Eintritt des Virus in die Nervenzellen an der Wunde. Innerhalb der Nervenzellen gelangt das Virus dann bis zum Rückenmark und Gehirn, wo es sich unter Schädigung der befallenen Nervenzellen vermehrt. Die Dauer der Wanderung des Virus zum Gehirn hängt entscheidend von der Lokalisation der Bissstelle ab. Von der Pfote bis zum Gehirn dauert sie mehrere Tage bis wenige Wochen, vom Gesicht bis zum Gehirn dagegen nur wenige Tage. Während der Phase der Virusvermehrung im Gehirn breiten sich die Nachkommenviren wiederum entlang der Nervenbahnen in praktisch alle Organe des Tieres aus. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang aber die Speicheldrüsen. Hier wird das Virus freigesetzt, so dass andere Tiere durch Kontakt mit dem virushaltigen Speichel infiziert werden können.

Die klinischen Symptome variieren je nach Ausmaß und Lokalisation der Störungen im Nervensystem. Typischerweise kommt es zunächst zu Wesensveränderungen: Zahme Haustiere können aggressiv werden, vormals scheue Wildtiere suchen die Nähe des Menschen. Es folgen Stadien mit Lähmungen und selten Krampfanfällen (Abbildung 20). Typisch ist eine sogenannte Hydrophobie (Wasserscheu) und Speicheln. Beide Symptome sind Folge einer Schlundlähmung, die die Unfähigkeit zu schlucken bewirkt. Die Krankheit verläuft bei allen Tierarten nahezu ausnahmslos tödlich, und die Tiere verenden in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten der ersten klinischen Symptome. Chronische Formen und sogar seltene Fälle der klinischen Heilung sind jedoch beschrieben.

  • Abbildung 20: Die Tollwut äußert sich beim Hund durch Verhaltensstörungen, Lähmungen oder Krämpfen.
  • Abbildung 20: Die Tollwut äußert sich beim Hund durch Verhaltensstörungen, Lähmungen oder Krämpfen.

Abbildung 20:
Die Tollwut äußert sich beim Hund durch Verhaltensstörungen, Lähmungen oder Krämpfen.




Die Tollwut ist wegen der Gefährdung des Menschen eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ein jeder Verdachtsfall muss daher bei der zuständigen Veterinärbehörde (Kreistierarzt) angezeigt werden. Diese Behörde – und nicht der praktizierende Tierarzt – veranlaßt daraufhin die virologische Diagnosestellung, die in jedem Fall durch eine ImmunfluoreszenzUntersuchung an Gehirnmaterial durchgeführt werden muss (Abbildung 21). Neben dieser amtlich vorgeschriebenen Untersuchung sind andere Verfahren anwendbar, wie zum Beispiel die Virusisolierung in der Zellkultur. Im Verdachtsfall muss daher auf Anordnung der Behörde der Tierkörper in ein Veterinäruntersuchungslabor eingeschickt werden.

Gegen die Tollwut sind wirksame Impfstoffe auf der Basis inaktivierter Impfstoffe verfügbar. Hund und Katze werden im Rahmen der Grundimmunisierung in der Regel in der 12.-13. Lebenswoche und danach jährlich wieder geimpft. Obwohl in Deutschland keine Impfpflicht für Hund und Katze besteht, wird die jährliche Auffrischungsimpfung durch eine wesentliche Besserstellung Tollwut-geimpfter Tiere imTierseuchenrecht gefördert. Nach der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 23. Mai 1991 müssen wegen der großen Gefährdung des Menschen seuchenverdächtige und ansteckungsverdächtige Tiere auf behördliche Anordnung getötet werden. Von einer Tötung kann aber abgesehen werden, wenn das Tier nachweislich unter einem wirksamen Impfschutz steht. Dieser Schutz ist dann gewährleistet, wenn das Tier in jährlichen Abständen nachweislich (Impfpass) regelmäßig gegen Tollwut geimpft worden ist. Diese Tiere werden nicht getötet, sondern zwei Monate unter Beobachtung gestellt.

  • Abbildung 21: Tollwutvirusinfizierte Zellen im Gehirn eines an Tollwut verendeten Hundes.
  • Abbildung 21: Tollwutvirusinfizierte Zellen im Gehirn eines an Tollwut verendeten Hundes.

Abbildung 21:
Tollwutvirusinfizierte Zellen im Gehirn eines an Tollwut verendeten Hundes.



In einigen Ländern gelten ferner besonders strenge Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen. So verlangt Australien eine sechsmonatige Quarantäne, andere Länder (zum Beispiel Schweden, Norwegen und Großbritannien) den Nachweis eines Schutzes vor Tollwut in Form eines Antikörpertiters mit einer Mindesthöhe zusammen mit der Möglichkeit der eindeutigen Identifizierung des Tieres (Chip). Der Antikörpertiter wird anhand einer Blutprobe in besonders zugelassenen Labors (in Deutschland z. B. das Institut für Virologie der Tierärztlichen Fakultät der Justus-Liebig-Universität inGießen) bestimmt. Eine Reihe von Hunden weisen trotz korrekt durchgeführter Impfung diesen geforderten Mindesttiter nicht auf. Diese Tiere sind wohl durch die Impfung vor einer Tollwutinfektion geschützt, dürfen jedoch aufgrund der nicht erreichten Mindesttiter, nicht in die entsprechenden Länder einreisen. Im Falle einer geplanten Reise in diese Länder empfiehlt sich daher frühzeitig die Bestimmung des Titers, um gegebenenfalls rechtzeitig eine weitere Impfung zur Steigerung des Titers durchzuführen, und damit die Mindestanforderungen zu erfüllen.

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