Liebe Tierhalterin,
lieber Tierhalter,

wussten Sie, dass in Deutschland jährlich über 300.000 Hunde und Katzen entlaufen oder gestohlen werden? Ein Großteil dieser Tiere kehrt nie wieder nach Hause zurück, da die Frauchen und Herrchen von Fundtieren oft nicht ausfindig gemacht werden können.

Eine sichere und einfache Kennzeichnung ist dagegen eine wichtige Maßnahme. Dazu bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Halsbänder beispielsweise werden mitunter verwendet. Aber sie können leicht abgenommen werden oder verloren gehen und stellen, vor allem bei Katzen, oftmals ein großes Verletzungsrisiko dar. Tätowierungen gelten ebenfalls nicht mehr als das Mittel der Wahl: Sie sind schmerzhaft, können bei erwachsenen Tieren nicht ohne Narkose angebracht werden und verblassen mit den Jahren, sodass sie oftmals nicht dauerhaft lesbar bleiben.




Die elektronische Kennzeichnung
mit einem Transponder.

Daher wurden diese älteren Kennzeichnungs- verfahren während der letzten Jahre zunehmend von der elektronischen Markierung mit einem injizierbaren Transponder abgelöst. Zuverlässige Schätzungen gehen davon aus, dass mittlerweile ungefähr zweieinhalb Millionen Hunde und Katzen auf diese Weise abgesichert sind.

Ein Transponder kann schmerzfrei gesetzt und lebenslang fehlerfrei und schnell abgelesen werden. Die auf dem Mikrochip im Transponder gespeicherte Nummer ist gemäß ISO-Standard weltweit einmalig und kann im Tier nicht mehr verändert werden. Durch die Anmeldung des Tieres in einem Haustierregister sind bei- spielsweise Tierheime, Tierarztpraxen und Polizeidienststellen, aber auch Privatpersonen dazu in der Lage, Fundtiere jederzeit schnell an den Besitzer zurückvermitteln zu lassen – und das sogar weltweit.

Warum sollten Sie Ihr Tier kennzeichnen?

  • Zur Identifizierung bei Verlust

    Nur durch eine eindeutige Kennzeichnung kann bei einem verloren gegangenen Tier der Be-sitzer ausfindig gemacht werden. Sie ist die Garantie dafür, daß Sie und Ihr Tier wieder zu-sammenkommen.

  • Zum sicheren Eigentumsnachweis

    Eine unverkennbare und fälschungssichere Kennzeichnung ermöglicht im Falle eines Dieb-stahls sowie bei An- und Verkauf einen zweifelsfreien Eigentums- bzw. Identitätsnachweis.

  • Zum Nachweis der Abstammung

    Die unverwechselbare Identifikation eines Tieres ermöglicht die eindeutige Zuordnung der Abstammungsdokumente und sichert so die züchterische Glaubwürdigkeit.

    Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) erkennt den Transponder seit Februar 2000 als volle Alternative zur Ohrtätowierung an. Viele Rassehundevereine sind bereits auf Transponderkennzeichung umgestiegen.

  • Zum Nachweis der Gesundheit

    Ein gekennzeichnetes Tier kann leichter seinem Impfpaß zugeordnet werden. So läßt sich z. B. bei Tollwutverdacht eine Impfung zweifelsfrei nachweisen. Bei einigen Rassen treten bestimmte Erbkrankheiten auf. Um mit diesen Rassen zu züchten, ist eine Gesundheits- bescheinigung nötig, die nur im Zusammenhang mit der Kennzeichnung gültig ist (z. B. polyzystische Nierenerkrankung bei Langhaarkatzen).

  • Für den internationalen Reiseverkehr

    Seit Oktober 2004 ist für den Grenzübertritt zwischen EU-Ländern das Mitführen eines Heimtierausweises für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Die Identifizierung des Tieres muss durch einen Transponder erfolgen. (Für eine Übergangsfrist werden Ohrtätowierungen noch akzeptiert – aber nur, wenn diese eindeutig lesbar sind.)

  • Zur Identifizierung im Sport und Ausstellungen

    Eine sichere und schnelle Zuordnung von Tier und Begleit-
    papier ist für sportliche Veranstaltungen und Ausstellungen un-
    erlässlich.

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