Allgemeine Massnahmen zur Verminderung der Infektionsgefahr
Infektionsmöglichkeiten sind überall dort gegeben, wo Katzen mit Viren ihrer Artgenossen in Kontakt kommen können. Das kann bei Auslauf ins Freie, im Privathaushalt, in welchem eine zum Beispiel zugelaufene Katze aufgenommen wird, beim Tierarztbesuch, in Katzenheimen und in Zuchten der Fall sein. Dies sind Möglichkeiten zur Verminderung der Infektionsgefahr.
Abbildung 23:
Katzen mit Auslauf ins Freie sollten lückenlos geimpft sein.
Auslauf ins Freie (Abb. 23): Gegen die Infektion einer Katze mit Auslauf ins Freie, die mit Tieren aus der Nachbarschaft in Kontakt kommen kann, können ausser der lückenlosen Impfung aller Tiere in der Gegend kaum wirkungsvolle Massnahmen getroffen werden. Die Ansteckungsgefahr dürfte im allgemeinen jedoch nicht sehr gross sein, da Dauer und Intensität eines solchen Kontaktes als eher klein einzuschätzen sind. Sicher in Betracht zu ziehen ist die Kastration der Katzen und Kater. Durch Kastration werden die Möglichkeiten einer Infektion durch geschlechtlichen Kontakt oder Revierverteidigung verringert. Einer Katze aus Furcht vor Ansteckung den Auslauf zu verwehren, erscheint dem Verfasser übertrieben.
Abbildung 24:
Bevor eine zusätzliche Katze in dieses Kollektiv aufgenommen wird, sollte sie zunächst unbedingt separiert werden.
Aufnahme einer zusätzlichen Katze: Wenn eine zusätzliche Katze in einen Haushalt aufgenommen werden soll, so ist prinzipiell zu Beginn eine Separierung des neuen Tieres für die Dauer von ein bis zwei Wochen in Betracht zu ziehen (Abb. 24). Während dieser Zeit kann sich die Katze an die neue Umgebung gewöhnen, wodurch der Stress beim ersten Kontakt mit den bereits im Haushalt lebenden Tieren vermindert werden kann. Zeigt das neue Tier während dieser Separationsphase Krankheitssymptome wie Fressunlust, Niesen und ähnliches, so ist ein Tierarztbesuch angezeigt. In diesem Fall hat man womöglich die diesen Krankheitssymptomen zugrundeliegende Infektion von den bereits im Haushalt lebenden Katzen fernhalten können. Kennt man die Herkunft des aufzunehmenden Tieres nicht (zugelaufene Katze), so gebietet die Vorsicht, das Tier durch einen Tierarzt sorgfältig untersuchen und betreffend FeLV und FIV-Infektion testen zu lassen, auch wenn es an sich gesund ist.
Tierarztbesuch: Die Tierärzte sind selbstverständlich über die Infektionsgefahren der ihnen vorgestellten Katzen informiert und sorgen nach jedem Patientenbesuch für Desinfektion von Untersuchungstischen und Instrumenten. Zudem achten Tierärzte darauf, dass sie und ihre Mitarbeitenden nach jedem Patienten die Hände gut waschen. Von dieser Seite her dürfte die Infektionsgefahr weitgehend gebannt sein. Dem Katzenbesitzer wird zudem geraten, seine Katze im Warteraum des Tierarztes – auch wenn sie das einzige Tier im Raum ist – nicht frei laufen zu lassen. Der Warteraum kann nicht nach jedem Tier desinfiziert werden, weshalb hier eine gewisse Infektionsgefahr besteht. Bleibt die Katze im Transportbehälter, so ist die Ansteckungsgefahr sehr gering.
Katzenheime: Von grossen Katzenheimen, in denen viele Katzen zusammen kommen und sich frei bewegen können, geht für ein frisch dazu gestossenes Tier eine relativ grosse Infektionsgefahr aus. Aus hygienischen Gründen wäre die Einzelhaltung in Käfigen anzustreben. Die Seitenwände der Käfige sollten aus dichtem Material (Blech, Kunststoff) bestehen, damit keine Tröpfchen von einem Käfig zum andern übertragen werden können. Der Abstand zwischen sich gegenüberliegenden Käfigen sollte mindestens 1,5 m betragen. Zudem ist für gute Lüftung zu sorgen. Man weiss, dass unter solchen Bedingungen Infektionen weitgehend vermieden werden können. Die Einzelhaltung in solchen Käfigen ist aber trotzdem nicht zu unterstützen, da sich die Katzen alles andere als wohl fühlen und gerade in fremder Umgebung auf möglichst gute Haltungsbedingungen angewiesen sind. Zudem sind solche Käfige sehr kostspielig. Ideal wäre eine Haltung in einzelnen Räumen, in welchen nur wenige Tiere zusammenleben, die sich gut vertragen. Tiere mit Krankheitssymptomen sind sofort aus der Gruppe zu entfernen und separat zu halten.
Grundsätzlich sollte jedes neu in ein Ferienheim aufgenommene Tier korrekt geimpft sein, und der Besitzer sollte bezüglich FeLV- und FIV-Infektion die Bestätigung eines möglichst kurz zurückliegenden Tests (bei Tieren über 2 Jahren höchstens 9 Monate alt, bei jüngeren Katzen nicht über 6 Monate alt) beibringen.
Es erscheint zwar wenig sinnvoll, hier eine allgemeinverbindliche “Ablauffrist” für einen Test zu setzen, da es wichtiger ist zu wissen, ob eine neu in das Heim aufzunehmende Katze vorher mit andern Katzen oft Kontakt gehabt hat oder nicht. Da dies aber nicht sicher bestimmt werden kann, erscheint die Nennung der oben angegebenen Ablauffrist als Kompromisslösung vernünftig.
Katzenzuchten: Gelegentlich werden auch in grösseren Katzenzuchten alle tragenden und säugenden Tiere gemeinsam mit den Jungkatzen gehalten. Dies ist für die soziale Entwicklung der Jungkatzen zwar ideal, begünstigt aber gleichzeitig die Verbreitung von Infektionserregern. Hier ist besonders an die Coronavirus-Infektion zu denken.
Oftmals sind es Jungtiere aus solchen Zuchten, die Wochen oder Monate, nachdem sie bereits beim neuen Besitzer leben, an einer FIP erkranken und sterben.
Was das Haltungsmanagement zur Vermeidung der Coronavirus-Infektion anbelangt, sei auf Kapitel “FIP” (Die feline infektiöse PERITONITIS) verwiesen. In Zuchten ist ferner dem Decktieraustausch grosse Bedeutung zuzumessen. Während durch Impfungen sowie FeLV- und FIV-Tests sich die meisten Krankheiten, die beim Decktieraustausch übertragen werden können, weitgehend kontrollieren lassen, stellt die FIP auch hier ein besonderes Problem dar. Wie bereits gesagt lässt sich die FIP aufgrund eines Coronavirus-Tests nicht spezifisch erkennen. Hier ist es wichtig, dass Besitzer von Katern und Zuchtkatzen absolut ehrlich sind und ihnen bekannte FIP-Fälle in ihrem Umfeld nicht verschweigen. Vorsichtshalber sollte ein Decktieraustausch nicht mit Tieren geschehen, die aus Kollektiven stammen, welche eine FIP-Vorgeschichte (Zeitraum 2 Jahre) haben, und nicht mit Tieren, bei deren Nachkommen FIP-Fälle (innerhalb von 6 Monaten am neuen Lebensort) bekannt wurden.
